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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Für unsere Leistungen gelten ausschliesslich die nachfolgenden Verkaufsbedingungen, soweit wir nicht im Einzelfall Abweichungen schriftlich bestätigen. Bedingungen unserer Kunden gelten somit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, nur in dem Umfange, in dem sie mit unseren Bedingungen übereinstimmen. Abnahme der bestellten Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Vereinbarungen werden grundsätzlich schriftlich getroffen. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vormateriallieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung an unsere Kunden nicht von uns zu verschuldet ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit oder verspätete Leistung unverzüglich informiert.

Alle Angaben in unseren Katalogen und Preislisten sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Masse und Gewichte, Zeichnungen, Muster, sonstige technische Daten sowie in Bezug genommene DIN-, EN-, ISO- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, es sei denn, es wäre ausdrücklich eine solche vereinbart. Die Bestätigung wird maschinell erstellt und bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Unterschrift. An allen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Leistungsänderungen können im handelsüblichen zumutbaren Rahmen erfolgen.

3. Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit von publizierten Produkten und Ausführungen zur Überlassung als Produktmuster wird nicht zugesichert und ist freibleibend. Zwischenvergabe und –verkauf bleibt vorbehalten.

4. Technische Verbesserungen

Innoflex Suisse AG ist ständig bemüht, seine Produkte in Qualität und Leistung zu verbessern. Daher können alle Angaben in Prospekten, Preislisten, Internet, Messeauftritten etc. nur beispielhaft sein. Die Präsentation von Produkten stellt kein bindendes Angebot oder eine Garantie für die Lieferfähigkeit dar. Innoflex Suisse AG behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderungen an den Produkten vorzunehmen, ohne Kunden darüber im Vorfeld zu informieren. Ausgenommen sind spezielle Entwicklungen, die nur für einen Kunden bestimmt sind. Eine Modellgarantie über einen gewissen Zeitraum kann nicht gegeben werden ausser dies wird ausdrücklich schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten.

5. Veränderte Verhältnisse

Gegenüber Verbrauchern gelten für Waren, die nach Vertragsschluss geliefert werden sollen, die jeweils vereinbarten Preise gemäss gestelltem Angebot. Im Übrigen können die Endpreise von den Angebotspreisen abweichen, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung etwaige gesetzliche Abgaben und Steuern geändert haben, werden diese an den Kunden dementsprechend weiterverrechnet. Eine Erhöhung unseres Gewinnanteils erfolgt nicht.

6. Lieferzeit

Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Auftragsannullierung oder irgendwelche Ansprüche bei Verzögerungen oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Eine unterbliebene Lieferung infolge höherer Gewalt und nicht schuldhaftem Verhalten von uns oder unseren Zulieferern berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen an uns. Teillieferungen sind zulässig.

7. Werkzeuge

Alle Werkzeuge, die im Auftrag des Käufers / Bestellers ausdrücklich mit einem Werkzeugkostenanteil berechnet werden, bleiben unser Eigentum. Die durch Abnutzung einschliesslich einer eventuellen. Erneuerung entstehenden Kosten tragen wir. Bei Hartmetallwerkzeugen geht jede Teil- oder Totalerneuerung zu Lasten des Bestellers. Vom Käufer / Besteller bezahlte Werkzeuge werden nur für ihn verwendet. Zur Verfügung gestellte Werkzeuge werden gewartet und sorgfältig aufbewahrt. Kosten, die durch deren Teil oder Gesamtabnutzung entstehen, trägt der Käufer/Besteller.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab Werk Zug. Mangels ausdrücklich anderweitiger Vereinbarungen kommen Nebenkosten wie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten hinzu. Ferner tritt noch die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Bei Zahlungsfristüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Wir sind berechtigt, die Lieferung so lange zu verweigern, bis der Kunde seinen Verpflichtungen aus früheren Geschäften nachgekommen ist. Erhalten wir nach Vertragsschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers / Bestellers, die nach pflichtgemässem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung verlangen, dass eine geeignete Sicherheit binnen angemessener Frist gestellt wird, oder unsere Leistung von der Gegenleistung abhängig machen. Kommt der Käufer / Besteller diesem Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Haben wir mit dem Kunden Ratenzahlung vereinbart, so sind wir im Falle einer oben beschriebenen Gefährdung unseres Anspruchs berechtigt, die Gegenleistung des Kunden sofort restlos fällig und verzinslich zu stellen. Wir können als dann nach Inverzugsetzung nach unserer Wahl ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.

Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.

9. Versand und Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Eine Versicherung erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Kunden.

10. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

Der Kunde darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist verkaufen oder veräussern. Der Kunde ist zum Weiterverkauf oder zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf oder die Weiterveräusserung auf uns übergeht.

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.

11. Gewährleistung und Haftung für Mängel

Der Besteller / Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang zu untersuchen und uns jegliche Mängel (z. B. Fehler des Liefergutes, Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Minderlieferungen) unverzüglich mitzuteilen, wobei bei verborgenen Mängeln auf die Erkennbarkeit abzustellen ist. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Ist die Mängelrüge berechtigt, haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Lassen wir eine uns gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel behoben oder Ersatz geliefert zu haben, so ist der Käufer / Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ist der Käufer / Besteller Verbraucher, bleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten, vorbehaltlich der folgenden Regelungen.

Wir haften allerdings nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller / Käufer eingereichten Unterlagen (Zeichnungen, Muster und dergleichen) ergeben. Wir sind berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gewährleistungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn ohne unser Einverständnis Änderungen an der von uns hergestellten Ware vorgenommen werden oder Schäden daran entstehen, die nicht in unserem Ursachenbereich liegen. Die Anlieferung der Ware geschieht, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, mit Korrosionsschutz auf Öl-Basis. Rückstände von Hilfs- und Betriebsstoffen in kleinen Anteilen sind nicht auszuschliessen und rechtfertigen keine Reklamation. Eine Korrosionsfreiheit der eingesetzten Werkstoffe kann nur gemäss Ziffer 12 Begriffsdefinitionen und für den Zeitpunkt der Lieferung zugesagt werden. Fehlender Korrosionsschutz gemäss Vereinbarung oder unsachgemässe Lagerung seitens des Kunden führen zu einem Ausschluss der Haftung von Innoflex Suisse AG.

12. Sonstige Ansprüche

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Dienstleister.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung.

13. Begriffsdefinitionen

Rostfrei, rostbeständig oder ähnliche, den Sachverhalt beschreibende Begriffe – Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung „Rostfrei“ als Nichtneigung zur Oxydation mit Sauerstoff gesetzt. Je nach verwendetem Werkstoff kann die Neigung zu Oxydation verringert werden. Insbesondere durch vertraglich fixierte Werkstoffauswahl und Verfahren wie z.B. Lackierung, Oberflächenpolitur, Passivierung und ähnliche Verfahren kann die Neigung zu Oxydbildung über das Leistungsvermögen des Grundwerkstoffs hinaus optimiert werden. Eine Nichtkorrosion im theoretischen Sinne können wir nicht garantieren.

Kratzerfrei oder ähnliche, den Sachverhalt beschreibende Begriffe – Oberflächenstrukturen (Texturen) sind herstellungsbedingt. Kratzer im Sinne einer Fehlerstellenbeschreibung einer solchen Textur sind von uns nicht auszuschliessen und stellen keinen Mangel im Sinne der Produkteigenschaften dar.

Schmutzfrei, sauber, gereinigt oder ähnliche, den Sachverhalt beschreibende Begriffe – Unsere Produkte haben herstelltypische Restverschmutzungen. Diese können durch eine vertraglich fixierte, nachgeschaltete Reinigung minimiert werden.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug, Schweiz. Als Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag wird ebenfalls Zug, Schweiz vereinbart.

15. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Gerichtsstand ist Zug, wobei ohne andere Abmachung das Handelsgericht des Kantons Zug zuständig erklärt wird.

16. Verordnungen der EU und der USA über Sanktionen gegen Iran und Syrien

Der Kunde hat Kenntnis von den Verordnungen der EU und der USA über Sanktionen gegen Iran und Syrien und ähnlichen Bestimmungen oder gesetzlichen Regelungen, sowie den Vorgaben keine Produkte in den Iran oder Syrien zu liefern. Der Kunde wird diese Regelungen in ihrem vollen Umfang einhalten, ungeachtet ob sie direkt auf ihn anwendbar sind oder nicht, und wird weder Produkte in den Iran oder Syrien liefern noch an Dritte weiterverkaufen, von denen er weiss, dass diese in diese Länder liefern, noch dieses Verbot in irgendeiner Weise umgehen.

17. Fortgeltung des Vertrages bei Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

18. Versionshinweis

Die jeweils neueste Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) finden Sie mit entsprechendem Revisionshinweis und Veröffentlichungsdatum auf unserer Internetseite unter www.innoflex-suisse.ch.

AGB Verkauf Innoflex Suisse AG Version 2013-6